Es wurden 51 Einträge gefunden
V
-
Vorschüsse
Gezahlte Vorschüsse sind von Ihnen zu erstatten, wenn sich später herausstellen sollte, dass sie Ihnen nicht zustanden oder die Ihnen tatsächlich zustehenden Leistungen übersteigen. Über Ihren Antrag entscheidet das Jobcenter, die auch die Überweisungen an Sie veranlasst und alle Leistungsunterlagen führt.